Rechtsprechung
   LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,17387
LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21 (https://dejure.org/2023,17387)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.03.2023 - L 3 R 23/21 (https://dejure.org/2023,17387)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. März 2023 - L 3 R 23/21 (https://dejure.org/2023,17387)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,17387) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB 6, § 84 HGB, § 2 Abs 8 S 1 Nr 7 WpHG, § 2 Abs 8 S 1 Nr 10 WpHG, § 18 AktG
    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S 1 Nr 9 SGB 6 - Handelsvertreter - selbstständige Tätigkeit - Ausübung verschiedenartiger selbstständiger Tätigkeiten für mehrere auftraggebende Gesellschaften mit ähnlicher bzw identischer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Versicherungspflicht selbständig Tätiger in der gesetzlichen Rentenversicherung; Tätigkeiten für mehrere Auftraggeber; Auslegung des Begriffs des Auftraggebers

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 875
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21
    Es ist auch zulässig, an den Begriff der Selbstständigkeit im HGB gemäß § 84 Abs. 1 Satz 2 HGB bei der Beurteilung des sozialversicherungsrechtlichen Status eines Handelsvertreters anzuknüpfen (BSG vom 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R in juris Rn. 13 mit weiterem Nachweis).

    Das BSG hat zu dieser Thematik bereits Stellung genommen, ohne hierüber zu entscheiden (BSG v. 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R in juris).

    Das BSG hat die Frage dahingehend beantwortet, dass eine enge Auslegung geboten ist, bei der nur selbstständige Tätigkeiten umfasst sind, also nicht Arbeitgeber von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen als weiterer Auftraggeber angesehen werden können (BSG vom 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R in juris, Rn. 18 f.).

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21
    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt es bei den hier ausgeübten und in Rede stehenden Vermittlungsgeschäften eines selbstständigen Handelsvertreters bei der Fragestellung, wer Auftraggeber ist, nicht auf die einzelnen Kunden an, mit denen die Klägerin in Kontakt ist und für die sie Wertpapiergeschäfte und Anlageprodukte vermittelt(s. BSG v. 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R -, BSGE 118, 286-294, SozR 4-2600 § 2 Nr. 19, in juris Rn. 33 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    Wird ein Selbständiger für mehrere rechtlich und wirtschaftlich verbundene Auftraggeber (Konzern, Kooperationspartner) tätig (s. BSG v. 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R -, BSGE 118, 286-294, SozR 4-2600 § 2 Nr. 19, in juris Rn. 33), besteht bei tatsächlich und rechtlich gleichgelagerten Auftragsverhältnissen eine Versicherungspflicht nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI, wenn aufgrund einer einheitlichen Willensbildung mehrerer Auftraggeber der Selbständige organisatorisch so gestellt ist, als wäre er für einen einzigen Auftraggeber tätig (Pietrek in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VI, 3. Aufl. 2021, § 2 SGB VI (Stand: 01.04.2021), Rn. 196).

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.03.2023 - L 3 R 23/21
    Nach der Rechtsprechung des BSG (siehe Urteil vom 9.11.2011 - B 12 R 1/10 R) sei ein weites Verständnis im Hinblick auf den Schutzzweck der Norm zugrunde zu legen.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2023 - L 8 R 1779/22

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Vielmehr schließt er die Verträge mit den Kunden sämtlich in eigenem Namen ab, so dass gerade keine klassische Vermittlungstätigkeit dahingehend besteht, dass der Kläger nur eine Vertragsbeziehung zwischen den Kunden und er E1 AG vermittelt (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 28.03.2023 - L 3 R 23/21).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht